Wenn die Klasse A1, A2, A oder B zum ersten mal erworben wird beginnt die Probezeit von 2 Jahren.
Ausschlaggebend für die 2 Jahre ist das Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein.
Werden weitere Klassen erworben, werde diese in die Probezeit mit einbezogen.
Egal mit welchem Fahrzeug ich unterwegs bin, jede Auffälligkeit kann zur Maßnahme führen und die Probezeit verlängern sowie ein Aufbauseminar anordnen.
Verlängert sich die Probezeit, dann immer von 2 auf 4 Jahre.
Aufbauseminare in der Probezeit finden in der Regel 1x im Monat statt.
Das Straßenverkehrsamt ordnet ein Aufbauseminar an und legt dafür eine Frist fest. Wenn innerhalb dieser Frist nicht die Teilnahmebescheinigung dem Amt eingereicht wird, wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen.